Die Ausgabe der umstrittenen elektronischen Gesundheitskarte beginnt wie angekündigt zum 01.10.11. Moderne Kartenterminals können sowohl diese als auch die alte Krankenversichertenkarte problemlos einlesen. Weitere Anschaffungen zur Nutzung sind nicht vonnöten.
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Die alte Krankenversicherungskarte gilt für eine begrenzte Übergangszeit neben der neuen Gesundheitskarte.
Falls man aufgrund von Lieferschwierigkeiten noch kein neues Kartenterminal erhalten hat, kann man seine Patienten so auch mit der alten Karte erfassen – vorausgesetzt, der Patient hat seine alte Karte noch nicht vernichtet und dabei.
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Sollte dies der Fall sein, wird auf der Seite der KVBB (Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg) das Ersatzverfahren wie folgt erläutert:
[four_fifth]„Beim Ersatzverfahren erfassen Sie anhand von Angaben des Versicherten oder mithilfe von Unterlagen in der Patientendatei folgende Daten manuell: Bezeichnung der Krankenkasse, Name und Geburtsdatum des Versicherten, Versichertenstatus, Postleitzahl des Wohnortes, nach Möglichkeit auch die Krankenversichertennummer.
Der Versicherte hat durch seine Unterschrift auf dem Abrechnungsschein (Vordruckmuster 5) zu bestätigen, dass er gesetzlich krankenversichert ist.
Dies gilt nicht für das Vordruckmuster 19 (Notfalldienst).“
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Interessante Links
eGK Fachinformation – Quelle: gematik.de
allgemeine Informationseite – Quelle: bundesgesundheitsministerium.de